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Die mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 grundlegende Reform der Strafprozessordnung (StPO) hat auch Auswirkungen auf das Finanzstrafverfahren. Die am 5. Juni 2007 im Parlament beschlossene Finanzstrafgesetz-Novelle 2007 enthält Sonderbestimmungen über das gerichtliche Finanzstrafverfahren. Diese erklären die StPO entweder für unmittelbar anwendbar, ändern oder ergänzen sie.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat auf seiner Homepage (http://ufs.bmf.gv.at/Verfahren/Finanzstrafrecht/_start.htm) Informationen zum Finanzstrafverfahren zur Verfügung gestellt.
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