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Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.setik.at/

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Coronavirus - WKO-Info: Aktuelle Fördermöglichkeiten für Unternehmen


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Coronavirus - WKO-Info: Aktuelle Fördermöglichkeiten für Unternehmen

TOURISMUSBETRIEBE - HAFTUNG FÜR KREDITE

Anträge: https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/

    • 100 Mio. € Kredite durch Bundeshaftungen (zu 80% besichert).
    • alle Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (auch Mischbetriebe)
    • Abwicklung über die Österreichische Hotel und Tourismusbank (ÖHT)

EPU & KMU - HAFTUNG FÜR KREDITE

Österreichweit

Anträge: https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/

  • 10 Mio. € Kredite durch Bundeshaftung (zu 80% besichert).
  • kleine und mittlere Betriebe aller Branchen, weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
  • Abwicklung über Austria Wirtschaftsservice

Wien

Anträge für Wiener Betriebe: https://www.wkbg.at/buergschaftsbank-wien-kredite/

  • 12 Mio. € Kredite durch Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien Haftung (zu 80% besichert).
  • Abwicklung über die Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank

 

EPU & KMU - ZUSCHÜSSE

Österreichweit

Anträge: [noch offen]

  • 100 Mio. € an Direktunterstützung durch BM Finanzen (Medienankündigung!)
  • Abwicklung über Abbaumanagementgesellschaft des Bundes

Wien

Anträge: https://www.wko.at/service/w/corona-hilfe-wiener-kleinbetriebe.html

  • 20 Mio. € an Direktunterstützung durch Stadt Wien und Wirtschaftskammer Wien
  • Laufzeit von 1.3.2020 bis 31.7.2020
  • Nachweis Umsatzrückgang pro Monat im Vergleich zum Vorjahresmonat
  • Umsatzrückgang 50 bis 74%: Mietzuschuss von bis zu 600,- € pro Monat
  • Umsatzrückgang ab 75% Ausfallausgleich von bis zu 1.000,- € pro Monat
  • Abwicklung über Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien

SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE UND ZUSCHLÄGE - STUNDUNGEN

STEUERVORAUSZAHLUNGEN -STUNDUNGEN

Anträge: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

ENTGELTERSATZ

  • Arbeitgeber soll Arbeitnehmern bis zu 3 Wochen Dienstfreistellung gewähren. Wenn der Arbeitnehmer keine Betreuungsmöglichkeit für bis 14-Jährige hat und in einem nicht-versorgungskritischem Bereich arbeitet.
  • Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Vergütung von 1/3 des bezahlten Entgelts bis zur Höchstbeitragsgrundlage
  • Gesetz: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR_00016/index.shtml#

 

Quelle: https://news.wko.at/news/wien/20200316_IB_Aktuelle-Foerdermoeglichkeiten_SiS.pdf

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells

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